Das neue Prüfungsrecht unterscheidet vom neuen Prüfungsrecht. Im Jahr wurde im Jahr 1991 verändert. Beim alten Prüfungsrecht wurden die Prüfer mit einer fast grenzenlosen Macht ausgestattet und sie wurden nur bedingt eingegrenzt. Sie hatte so viele Rechte, dass es fast unmöglich war sie auch anzugreifen und gegen diese vorzugehen. Man war ihnen kompromisslos ausgeliefert. Außerdem war dieses Prüfungsrecht auch die Basis für das Hochschulrecht. Bestimmte Prüfungen waren traditionell begründet und die Prüfer konnten nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Mit dem neuen Prüfungsrecht hat sich einiges verändert und auch die Macht der Prüfer wurde zugleich eingegrenzt. Das Prüfungsrecht ist im Grundgesetz zu finden und hat die Aufgabe die Prüfung gerecht zu gestalten und den Teilnehmern gleiche Möglichkeiten einzuräumen. Außer dem Prüfungsrecht, das sich auf das Bundesland Deutschland bezieht, gibt es noch die regionalen Hochschulgesetze, die ebenfalls die Prüfungsvoraussetzungen angeben und regeln. Diese sind aber der Prüfungsordnung unterzuordnen. Die Hochschulgesetz beziehen sich auf die einzelnen Hochschulen und sind keinesfalls auf der nationalen Ebene von Bedeutung. Der Prüfling hat genauso wie die Prüfer Rechte und Pflichten, die er einhalten muss. Das ist sehr wichtig. Wenn sich ein Prüfling nicht gerecht behandelt fühlt kann er sich an das Verwaltungsgericht wenden und seine Beschwerde einlegen. Ergebnisse kann man nicht einklagen, wer also eine bessere Note erhalten möchte, kann den Prüfer nicht verklagen und eine bessere Note einfordern. Das sieht auch die neue Prüfungsordnung nicht vor. Auch die Klagen müssen in einem bestimmten Zeitraum vollzogen werden, da ansonsten das Klagerecht verfällt und man anschließend keine Chance mehr sich an das Gericht zu wenden.