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Der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung
- Von J H
- Veröffentlicht 30 September 2011
- Versicherungen
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J H
Ich bin hautpsächlich im Versicherungsbereich seit mehreren Jahren tätig.
Alle Artikel Anzeigen von J HRegelungen zum Höchstbeitrag
Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
ist von dem Beitragssatz abhängig. Die Bundesregierung bestimmt jedes Jahr die
Höhe des Beitragssatzes. Je höher der Satz angehoben wird, desto teurer wird es
für die Versicherten.
Diese Regelung in der GKV trifft besonders gutverdienende Arbeitstätige hart.
Denn je besser man verdient, desto höher werden auch die Abgaben für die
gesetzliche Krankenversicherung. Dadurch sind die Beiträge in der gesetzlichen
Krankenversicherung wesentlich teurer als in der privaten Krankenversicherung.
Der Höchstbeitrag
der GKV ist auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Denn würde jemand sehr
viel Geld im Monat verdienen, würde sich der Beitrag auf einem sehr hohen
Niveau bewegen. Die Höhe könnte somit in unbegrenzte Sphären stoßen.
Zur Begrenzung des Beitrags in der GKV gibt es die sogenannte
Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt zusammen mit
dem aktuellen Beitragssatz den Höchstbeitrag, den ein Versicherter zu zahlen
hat. Ebenso wie der Beitragssatz kann die Beitragsbemessungsgrenze jährlich von
der Regierung angehoben werden. Durch eine Anhebung kann der Höchstbeitrag für
gutverdienende Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter steigen.
Um diesem System zu entkommen, hat man als Alternative die private
Krankenversicherung. Hier kann man die Beiträge selber gestalten und ist für
den Umfang des Versicherungsschutzes selber verantwortlich. Der Wechsel in die
private Krankenversicherung steht allerdings nicht jedem offen. So können
Angestellte (mit einem Einkommen von etwa über 50.000,- Euro), Selbstständige,
Freiberufler und Beamten in die private Krankenversicherung wechseln.
