Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist von dem Beitragssatz abhängig. Die Bundesregierung bestimmt jedes Jahr die Höhe des Beitragssatzes. Je höher der Satz angehoben wird, desto teurer wird es für die Versicherten.

Diese Regelung in der GKV trifft besonders gutverdienende Arbeitstätige hart. Denn je besser man verdient, desto höher werden auch die Abgaben für die gesetzliche Krankenversicherung. Dadurch sind die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung wesentlich teurer als in der privaten Krankenversicherung.

Der Höchstbeitrag der GKV ist auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Denn würde jemand sehr viel Geld im Monat verdienen, würde sich der Beitrag auf einem sehr hohen Niveau bewegen. Die Höhe könnte somit in unbegrenzte Sphären stoßen.

Zur Begrenzung des Beitrags in der GKV gibt es die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt zusammen mit dem aktuellen Beitragssatz den Höchstbeitrag, den ein Versicherter zu zahlen hat. Ebenso wie der Beitragssatz kann die Beitragsbemessungsgrenze jährlich von der Regierung angehoben werden. Durch eine Anhebung kann der Höchstbeitrag für gutverdienende Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter steigen.

Um diesem System zu entkommen, hat man als Alternative die private Krankenversicherung. Hier kann man die Beiträge selber gestalten und ist für den Umfang des Versicherungsschutzes selber verantwortlich. Der Wechsel in die private Krankenversicherung steht allerdings nicht jedem offen. So können Angestellte (mit einem Einkommen von etwa über 50.000,- Euro), Selbstständige, Freiberufler und Beamten in die private Krankenversicherung wechseln.