Soll Sperrgut versendet werden, ist es wichtig, eine richtige Vorauswahl des Paketdienstes zu wählen. Paketdienste definieren Sperrgut nach Form, Maße und Gewicht. Während beim bekanntesten Paketdienst ein Paket schon ab einer Länge von 120cm als Sperrgut gilt, lassen andere Dienste noch Maße bis 200 cm zu. Nimmt ein Paketdienst das Sperrgut an, wird grundsätzlich jedoch ein sogenannter Sperrgutzuschlag fällig, der unter Umständen recht hoch ausfallen kann. Günstige Paketdienste, also jene, deren Sperrgut - Zuschläge geringer ausfallen, berechnen das Sperrgut zusätzlich nach „Gurtmaß“. Dabei handelt es sich um die Summe von Umfang und Länge. Die Transporteinschränkung liegt hier bei 300cm. Einige Paketdienste rechnen auch mit dem so genannten „Volumengewicht“. Das Volumengewicht ist eine übliche Grundlage bei Speditionen. Hat man sehr Große, aber im Vergleich zur Größe gering gewichtiges Sperrgut, tritt die Berechnung nach Volumengewicht ein. Und zu guter Letzt gibt es auch Paketdienste, die Objekte, die nicht quaderförmig verpackt wurden, als Sperrgut einstufen. Im Internet findet man einige Versandrechner, die häufige Versandartikel, wie z. B. Autoräder oder Sportartikel, bereits als feste Faktoren enthalten. Dennoch sollte auch hier zur genauen Kalkulation im Vorfeld die tatsächliche Größe und Gewicht der verpackten Objekte ermittelt werden. Bevor man jedoch ein Paket packt und in den Bereich vom Sperrgut kommt, gilt es zu prüfen, ob das Packen mehrerer kleiner Pakete vielleicht möglich, und vor allem preiswerter ist. Manche Objekte lassen sich demontieren und so ist die Frage, ob es nicht günstiger ist, die Zeit für eine spätere Montage zu investieren, als einen hohen Zuschlag für den Versand als Sperrgut.