Aufgrund des demographischen Wandels ist die private Altersvorsorge in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. Dies hat auch die Politik erkannt und deshalb mit der Riester und Rürup Rente zwei staatlich geförderte Altersvorsorgemodelle konzipiert. Die Förderung bei der Rürup Rente erfolgt über steuerliche Vorteile. So wurde im Rahmen des Alterseinkünftegesetz beschlossen, dass Beiträge, die für eine Basisversorgung aufgewendet werden, steuermindernd angesetzt werden können. Zur Basisversorgung zählen neben der Rürup Rente auch noch die gesetzliche Rentenversicherung und die berufsständischen Versorgungswerke.

Im Jahr der Gesetzesänderung konnten 60% der Beiträge steuerlich angesetzt werden. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Wert schrittweise auf 100% an. Aktuell, im Jahr 2009, können immerhin schon 68% der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Wer beispielsweise für die gesetzliche Rentenversicherung und die staatlich geförderte Rürup Rente pro Jahr 10.000 Euro aufwendet, kann davon 6.800 Euro am Jahresende steuermindernd ansetzen. Bei einem Steuersatz von 40% würde sich das Finanzamt mit ca. 2.720 Euro an der eigenen Altersvorsorge beteiligen. Durch diesen Steuerrückfluss müssen selbst nur 7.280 Euro aufgewendet werden, obwohl 10.000 Euro für die Altersvorsorge investiert wurden. Der jährliche Maximalbeitrag liegt derzeit bei 20.000 Euro. Wer verheiratet ist, kann bis zu 40.000 Euro steueroptimiert in die eigene Altersvorsorge investieren. Wer eine Rürup Rente abschließen möchte kann derzeit zwischen einer Versicherung und einem Investmentsparplan wählen. Im Bereich der Versicherung werden am Markt von der klassischen bis hin zur fondsgebundenen Rentenversicherung alle Varianten angeboten.