Nach Ablauf der Sperrfrist kann der Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. In vielen Fällen wird dafür jedoch eine bestimmte Maßnahme gefordert. Das ist in der Regel neben einer Nachschulung eine MPU. Eine MPU ist die medizinisch-psychologische Untersuchung. Eine Forderung wird nur von der Führerscheinstelle gegeben. Im Falle einer anstehenden MPU sollte die Zeit der Sperrfrist möglichst zur Vorbereitung für die MPU genutzt werden.  

Eine MPU dient der Fahrerlaubnisbehörde als Hilfsinstrument  und Entscheidungsgrundlage für die Neuerteilung eines Führerscheins. Die Führerscheinstelle anhand des MPU-Gutachtens, ein Antragsteller dazu in der Lage ist problemlos im Straßenverkehr zu Recht zu kommen. Eine MPU besteht zum einen aus einem psychologischen Untersuchungsgespräch und zum anderem aus einer medizinischer Untersuchung und medizinischem Leistungstest. In dem Test wird beispielsweise die Reaktionsfähigkeit geprüft.

In der Regel wird die MPU nur dann gefordert, wenn ein berechtigter Zweifel bestehen sollte, dass die Fahreignung des Antragstellers nicht ausreicht. Das ist nach einer Trunkenheitsfahrt der Fall, wo mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut gemessen wird. Darüber hinaus können Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Drogen und allgemeinen Verkehrsauffälligkeiten (z.B. Punkte im Verkehrszentralregister), Straftaten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen Anlass für eine MPU sein.