Ich selber bin Student und interessiere mich insbesondere für Bildungswege in Deutschland. Alles was mit dem Schul- und Hochschulleben zu tun hat. Ohne
BAföG-Antrag kommt man an keine Förderung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Formulare zur Beantragung der Förderung
gibt es im Internet zum Downloaden und Ausfüllen. Der Antrag besteht aus acht
Formblättern. Sie sollten akribisch genau ausgefüllt werden, um Nachfragen zu
vermeiden, die das Bewilligungsverfahren verlängern könnten.
Das
erste Formblatt ist der Antrag auf Förderung. Ihm ist eine Anlage für den
Kinderbetreuungszuschlag angehangen. Das zweite Formblatt ist die Bescheinigung
nach §9 BAföG, das dritte Formblatt die Erklärung des Ehegatten/der Ehegattin
bzw. der Mutter und/oder des Vaters, das vierte Formblatt ist nur von
ausländischen Bürgern auszufüllen. Im fünften Formblatt geht es um den
Leistungsnachweis (nach dem 4. Semester), das sechste Formblatt behandelt die
Beantragung von Auslands-BAföG und das siebente Blatt besteht aus dem
Aktualisierungsantrag. Das achte Blatt ist nur bei Vorausleistungen
auszufüllen.
Die
Anträge sind sehr umfangreich. Dennoch sollte er sofort nach Erhalt bzw.
Zusicherung des Studienplatzes ausgefüllt werden. Hintergrund: Das BAföG wird
erst ab dem Antragsmonat gezahlt und nicht etwa rückwirkend. Unterlagen, wie
beispielsweise Lohnbescheinigungen, können nachgeliefert werden. Man sollte
nicht vergessen, auf alle Anträge die Förderungsnummer zu notieren. Das ist bei
eventuellen Fortsetzungsanträgen eine wertvolle, da zeitsparende Hilfe!