Ohne BAföG-Antrag kommt man an keine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Formulare zur Beantragung der Förderung gibt es im Internet zum Downloaden und Ausfüllen. Der Antrag besteht aus acht Formblättern. Sie sollten akribisch genau ausgefüllt werden, um Nachfragen zu vermeiden, die das Bewilligungsverfahren verlängern könnten.

Das erste Formblatt ist der Antrag auf Förderung. Ihm ist eine Anlage für den Kinderbetreuungszuschlag angehangen. Das zweite Formblatt ist die Bescheinigung nach §9 BAföG, das dritte Formblatt die Erklärung des Ehegatten/der Ehegattin bzw. der Mutter und/oder des Vaters, das vierte Formblatt ist nur von ausländischen Bürgern auszufüllen. Im fünften Formblatt geht es um den Leistungsnachweis (nach dem 4. Semester), das sechste Formblatt behandelt die Beantragung von Auslands-BAföG und das siebente Blatt besteht aus dem Aktualisierungsantrag. Das achte Blatt ist nur bei Vorausleistungen auszufüllen.

Die Anträge sind sehr umfangreich. Dennoch sollte er sofort nach Erhalt bzw. Zusicherung des Studienplatzes ausgefüllt werden. Hintergrund: Das BAföG wird erst ab dem Antragsmonat gezahlt und nicht etwa rückwirkend. Unterlagen, wie beispielsweise Lohnbescheinigungen, können nachgeliefert werden. Man sollte nicht vergessen, auf alle Anträge die Förderungsnummer zu notieren. Das ist bei eventuellen Fortsetzungsanträgen eine wertvolle, da zeitsparende Hilfe!

Entsprechen die persönlichen Lebensumstände den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und ist der gewählte Bildungsweg förderfähig, dürfte einer Bewilligung nichts mehr im Wege stehen. Ohne finanzielle Probleme lernt es sich schließlich gleich viel entspannter.